Den Beitrag entnehmen wir dem Mediendienst Integration. Dort finden Sie weitere Quellen, Links und Hinweise
Es gibt keine gesicherten Angaben darüber, wie viele Menschen in Deutschland in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität leben. In einer Annäherung kann man zwischen dem Dunkelfeld und dem Hellfeld unterscheiden. Die tatsächliche Zahl der Irregulären in Deutschland bleibt ein Dunkelfeld.
Die Forscherin Dita Vogel ging in einer Schätzung im Jahr 2014 von einer Zahl zwischen 180.000 und 520.000 Personen in Deutschland aus, die in aufenthaltsrechtlicher Illegalität lebten. Diese Schätzung beruhte auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).
Registrierte Zahl der Irregulären in Deutschland: Das Hellfeld
Die Mindestzahl der Menschen, die irregulär in Deutschland aufhältig sind, beläuft sich derzeit auf rund 56.000 (Stand: Dezember 2022). Hierbei handelt es sich um dokumentierte ausreisepflichtige Personen. Unter den “Ausreisepflichtigen” gibt es etwa abgelehnte Asylbewerber oder ausländische Studenten, Arbeitnehmer und Touristen, deren Visum abgelaufen ist.
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 304.308 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Allerdings besitzen rund 82 Prozent der “Ausreisepflichtigen” eine Duldung. Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber “aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen” nicht abgeschoben werden. Die Duldung ist zwar kein echter Aufenthaltstitel, aber dennoch eine Bescheinigung über den legalen Aufenthalt in Deutschland. Geduldete fallen somit nicht unter die Kategorie der Papierlosen/ Irregulären. Die Zahl der “unmittelbar Ausreisepflichtigen” – also Personen, die tatsächlich irregulär sind – beläuft sich auf 56.163 (Stand: Dezember 2022).
Illegale Einreise bedeutet nicht illegaler Aufenthalt
Nicht zu verwechseln ist die Zahl der irregulären Migrant:innen mit der Zahl der “unerlaubt eingereisten Personen”. Denn: Alle Personen, die ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen, gelten zunächst als “unerlaubt eingereist”. Dies betrifft etwa Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen. Sie befinden sich aber nur solange in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität, wie sie noch kein Asylgesuch ausgesprochen haben. Sobald sie einen Asylantrag stellen, sind diese Personen nicht mehr irregulär, sondern erhalten eine Aufenthaltsgestattung für die Zeit des Asylverfahrens.